Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule sichern mit blindengerechten Ampeln
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg zur Hermann-Herzog-Schule mit blindengerechten Ampeln auszustatten, um die Sicherheit der Schüler und Lehrer, insbesondere der sehbehinderten Personen, zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da der aktuelle Schulweg als gefährlich eingestuft wird.
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Sommerhoffpark — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gutleutstraße - Baseler Platz25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Sommerhoffpark per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule mit blindengerechten Ampeln zu sichern, hierbei insbesondere die Fußgängerampel auf Höhe der Camberger Brücke (Gutleutstraße) mit einem akustischen Signal auszustatten, die Fußgängerampel auf Höhe der Bushaltestelle "Johanna-Kirchner-AHZ" (Buslinie 37) nachzurüsten (mit einem stärkeren akustischen Signal) und eine blindengerechte Fußgängerampel auf Höhe der Bushaltestelle "Camberger Straße" (Buslinie 37) zu errichten. Es soll schnellstmöglich eine Schulwegbegehung mit der Schulwegkommission durchgeführt werden.
Begründung
Die Hermann-Herzog-Schule (Förderschule Schwerpunkt Sehen) ist in den Sommerferien in das neu gebaute Schulhaus am Sommerhoffpark (Gutleutstraße 295-301) umgezogen. Bedauerlicherweise ist der Schulweg für die Schüler und Lehrer, die zum Teil blind oder schwer sehbehindert sind, zu gefährlich, da die Fußgängerampeln vor und in der Nähe der Schule, insbesondere die o. g. Fußgängerampeln, über keine oder nicht hinreichend funktionierende akustische Signale verfügen. Für viele Schüler und Lehrer wäre es besonders zielführend, wenn an der Bushaltestelle "Camberger Straße" überhaupt eine blindengerechte Fußgängerampel errichtet würde. Der Magistrat muss hier umgehend Abhilfe schaffen, um den Schulweg zu sichern und Gefahren abzuwenden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2020OFOF 1427/1Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule sichern mit blindengerechten AmpelnOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2020Sie sind hierOMOM 6520Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule sichern mit blindengerechten AmpelnDirektanregung
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 228Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule sichern mit blindengerechten AmpelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats