Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule sichern mit blindengerechten Ampeln
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Sicherung des Schulwegs für die Hermann-Herzog-Schule durch die Installation blindengerechter Ampeln. Dies ist notwendig, da der Schulweg für blinde und sehbehinderte Schüler und Lehrer gefährlich ist. Die Maßnahme soll umgehend umgesetzt werden, um die Sicherheit zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule sichern mit blindengerechten Ampeln, hierbei insbesondere die Fußgängerampel auf Höhe der Camberger Brücke (Gutleutstrasse) mit einem akustischen Signal auszustatten, die Fußgängerampel auf Höhe der Bushaltestelle "Johanna Kichner AHZ" (Buslinie 37) nachzurüsten (mit einem stärkeren akustischen Signal) und eine blindengerechte Fußgängerampel auf Höhe der Bushaltestelle "Camberger Straße" (Buslinie 37) zu errichten.
Begründung
Die Hermann-Herzog-Schule (Förderschule Schwerpunkt Sehen) ist in den Sommerferien in das neu gebaute Schulhaus am Sommerhoff-Park (Gutleutstraße 295-301) umgezogen. Bedauerlicherweise ist der Schulweg für die Schüler und Lehrer, die zum Teil blind oder schwer sehbehindert sind, zu gefährlich, da die Fußgängerampeln vor und in der Nähe der Schule, insbesondere die o.g. Fußgängerampeln, über keine oder nicht hinreichend funktionierenden akustische Signale verfügen. Für viele Schüler und Lehrer wäre es besonders zielführend, wenn an der Bushaltestelle "Camberger Straße" überhaupt eine blindengerechte Fußgängerampel errichtet würde. Der Magistrat muss hier umgehend Abhilfe schaffen, um den Schulweg zu sichern und Gefahren abzuwenden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2020Sie sind hierOFOF 1427/1Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule sichern mit blindengerechten AmpelnOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2020OMOM 6520Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule sichern mit blindengerechten AmpelnDirektanregung
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 228Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule sichern mit blindengerechten AmpelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme