Einhaltung der Vorgartensatzung in der Heidestraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Vorgartensatzung in der Heidestraße 43 einzuhalten, da der Vorgarten weitgehend versiegelt ist. Die teilweise Entsiegelung soll zur Verbesserung des Stadtbildes und der Umwelt beitragen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Vorgartensatzung in der Heidestraße 43 eingehalten wird. Dazu ist eine teilweise Entsiegelung des Vorgartengrundstückes erforderlich.
Begründung
Der Vorgarten des Grundstückes Heidestraße 43 ist weitgehend versiegelt und verstößt gegen die bestehende Satzung des Gründerzeitviertels. Übrig ist ein einzelner Baum im Verbundpflaster.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2020OFOF 913/3Einhaltung der Vorgartensatzung in der HeidestraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. August 2020Sie sind hierOMOM 6430Einhaltung der Vorgartensatzung in der HeidestraßeDirektanregung
- 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2185Einhaltung der Vorgartensatzung in der HeidestraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats