Einhaltung der Vorgartensatzung in der Heidestraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass der Vorgarten in der Heidestraße nicht den Vorgaben der Vorgartensatzung entspricht. Daher wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat den Vorgarten überprüft und teilt die Einschätzung des Ortsbeirates, dass der Vorgarten den Vorgaben der Vorgartensatzung nicht entspricht. Der Magistrat wird deshalb ein Verwaltungsverfahren einleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2020OFOF 913/3Einhaltung der Vorgartensatzung in der HeidestraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. August 2020OMOM 6430Einhaltung der Vorgartensatzung in der HeidestraßeDirektanregung
- 18. Dezember 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2185Einhaltung der Vorgartensatzung in der HeidestraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab