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Umgestaltung der Hohenstaufenstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Hohenstaufenstraße grundlegend umzugestalten, um den aktuellen stadtplanerischen Maßstäben gerecht zu werden. Die Umgestaltung soll insbesondere die Reduzierung der Fahrstreifen, bauliche Abtrennungen der Radfahrstreifen, Verbreiterungen der Gehwege sowie die Pflanzung von Bäumen umfassen. Ziel ist es, einen lebenswerten urbanen Raum zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Güterplatz — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Hohenstaufenstraße grundlegend umzugestalten. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  1. Verringerung der Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr auf maximal zwei Streifen; 2. bauliche Abtrennung der Radfahrstreifen in beide Richtungen;
  2. Verbreiterung der Gehwege;
  3. Pflanzung von Bäumen und Begrünung auf der vollständigen Länge der Straße. Sollte aus bauplanerischen Gründen oder anderen Einschränkungen keine Umgestaltung bzw. Planung für die gesamte Länge der Straße möglich sein, wird der Magistrat gebeten, die Teilabschnitte Güterplatz bis Ludwigstraße sowie Ludwigstraße bis Friedrich-Ebert-Anlage getrennt zu betrachten und Umgestaltungen in dem Abschnitt vorzunehmen, in dem es möglich ist.

Begründung

Das Gelände um das alte Polizeipräsidium mit Falkschule und Matthäuskirche wird in den kommenden Jahren umgestaltet. Frankfurt sollte die Gelegenheit nutzen, um die angrenzende Hohenstaufenstraße grundlegend umzugestalten und an aktuelle stadtplanerische Maßstäbe anzupassen. Daher sollte der Magistrat zügig eine Umgestaltung der Hohenstaufenstraße angehen. Die Hohenstaufenstraße stellt aktuell ein Paradebeispiel für überholte autozentrierte Stadtplanung dar. Basierend auf alten, nie umgesetzten Verkehrsplanungen verläuft die Hohenstaufenstraße als zwei- bzw. dreistreifige Einbahnstraße aus Richtung Güterplatz in Richtung Friedrich-Ebert-Anlage und ist für das tatsächlich bestehende Verkehrsaufkommen überdimensioniert. Den Interessen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie denen der Anwohnerinnen und Anwohner, der Schülerinnen und Schüler sowie der Angehörigen der anliegenden Falkschule wird die Aufteilung des Straßenraums vor Ort nicht gerecht. Auf beiden Seiten verläuft ein baulich nicht vom Kfz-Verkehr getrennter Radfahrstreifen, ansonsten prägen Asphaltflächen diesen Straßenzug, und bis auf ein paar Bäume auf Privatgelände existiert in der Straße keine einzige Grünfläche. Dieser bauliche Zustand sollte schnellstmöglich geändert werden, um in der Gegend einen lebenswerten urbanen Raum zu schaffen, der allen Nutzerinnen und Nutzern gerecht wird. Die Hohenstaufenstraße mit ihrer geringen Nutzung durch den Autoverkehr und die zur Verfügung stehende Fläche bieten die Chance, einen begrünten Streifen von der Friedrich-Ebert-Anlage bis zum Güterplatz zu schaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Juli 2020OFOF 1368/1Umgestaltung der HohenstaufenstraßeOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
  2. 18. August 2020Sie sind hier
    OMOM 6332Umgestaltung der Hohenstaufenstraße
    Direktanregung
  3. 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2122Umgestaltung der HohenstaufenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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