Verstärktes Müllaufkommen in Coronazeiten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zur Bekämpfung des verstärkten Müllaufkommens in Coronazeiten zu ergreifen. Dies umfasst unter anderem eine verstärkte Reinigung der Stadtteile und eine Anpassung der Leerungsintervalle öffentlicher Mülleimer. Ziel ist es, ein sauberes Umfeld für die Bürger zu schaffen.
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Der Magistrat wird daher aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen: Für die Straßen und Stadtteile: 1. verstärkte Reinigung der Stadtteilzentren und belebten Straßen ohne zusätzliche finanzielle Belastung der Anwohner; 2. Erhöhung der Abfuhrkapazitäten von legalen und illegalen Sperrmüllablagerungen; 3. Erhöhung der Leerungsintervalle der öffentlichen Mülleimer. Für die Parkanlagen: 1. die Leerung der öffentlichen Mülleimer der veränderten Nutzung anpassen; 2. Müllsammelaktionen in den Parkanlagen verstärken und erweitern; 3. Personal des Ordnungsamtes in den Parkanlagen patrouillieren lassen. Hierbei sollten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch auf die Einhaltung der Hygieneregeln hinweisen. Allgemein:
- Die Verfolgung von Müllsündern muss konsequent durchgeführt und Taten müssen verfolgt und Strafen durchgesetzt werden.
- Die Entsorgungshöfe der FES müssen ihre Kapazitäten erhöhen und kostengünstige Entsorgung für z. B. Kleinunternehmen erlauben/erweitern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2020OFOF 491/7Verstärktes Müllaufkommen in CoronazeitenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. August 2020Sie sind hierOMOM 6293Verstärktes Müllaufkommen in CoronazeitenDirektanregung
- 23. November 2020Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2042Verstärktes Müllaufkommen in CoronazeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats