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Schilderwald im Ortsbezirk lichten II

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbeschränkung zu entfernen, da es nach einer bestimmten Strecke nicht mehr gültig ist. Dies soll zur Lichtung des Schilderwaldes beitragen und die Verkehrssicherheit erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung 50 km/h", welches zwischen dem Ortsausgang Nieder-Eschbach und dem Bad Homburger Stadtteil Ober-Erlenbach einsam auf der Landstraße steht, ersatzlos entfernen zu lassen und damit einer grundsätzlichen Empfehlung des RP Darmstadt zur Lichtung des Schilderwaldes nachzukommen.

Begründung

Nach dem Ortsausgangsschild von Nieder-Eschbach ist das Verkehrszeichen Nr. 105 (volkstümlich als S-Kurve bekannt) mit dem Zusatz "Geschwindigkeitsbeschränkung 50 km/h" installiert. Somit gilt diese Beschränkung nur in der S-Kurve und ist danach automatisch aufgehoben. Eine weitere Aufhebung nach mehreren Hundert Metern ist somit unwirksam und damit verzichtbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juni 2020OFOF 280/15Schilderwald im Ortsbezirk lichten IIOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 19. Juni 2020Sie sind hier
    OMOM 6216Schilderwald im Ortsbezirk lichten II
    Direktanregung
  3. 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1853Schilderwald im Ortsbezirk lichten IIStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 43 · 23.10.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

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