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Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu ergreifen, insbesondere die fehlerhafte Lagerung von Materialien an Fließgewässern zu kontrollieren und zu unterbinden. Dies soll verhindern, dass bei Hochwasser gefährliche Materialien mitgerissen werden und Gewässer verunreinigt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, im Interesse des Hochwasserschutzes

  1. Anliegergrundstücke entlang des Urselbachs und des Steinbachs verstärkt auf fehlerhafte Lagerung von Holz, Kompost, Abfall und sonstigen potenziellen Abflusshindernissen in Hochwassergefahrensituationen zu kontrollieren und die Eigentümer über die nötigen Gewässerschutzabstände - auch bei kurzzeitigen Lagerungen - zu informieren; ggf. ist ein Bußgeld zu verhängen;
  2. Bauherrschaften - sofern noch nicht gängige Praxis - zukünftig Auflagen zu erteilen, entlang bzw. am Ufer der o. g. Fließgewässer keinen Bauschutt, keine Baustoffe und auch keine sonstigen Baustellenmaterialien zu lagern;
  3. dafür Sorge zu tragen, dass Treibgut in den Fließgewässern (z. B. umgestürzte Bäume) zügig entfernt wird.

Begründung

Die zurückliegenden Starkregen- und Hochwasserereignisse und besonders das Mai-Hochwasser 2024 haben gerade im Bereich des Urselbachs gezeigt, dass bei Hochwasser am Ufer, an Böschungen und Gewässerrandstreifen gelagertes Holz, Grünschnitt, Bauschutt oder auch Arbeitsgeräte und Baustoffe aller Art von dem sturzflutartigen Durchfluss mitgerissen werden. Anschließend verstopfen die Bachdurchlässe, zum Beispiel an den Brücken, was zu Aufstauungen und Überläufen in die Grundstücke und Häuser führen kann. Es kommt zudem zu Gewässerverunreinigungen. Unerfreulich ist auch, wenn den Ämtern gemeldetes Treibgut in den Fließgewässern nicht entfernt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2024OFOF 477/8Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. November 2024Sie sind hier
    OMOM 6125Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern
    Direktanregung
  3. 3. März 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 316Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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