Parkplatzsituation im unteren Bäckerweg zwischen Gaußstraße und Mauerweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Halteverbotsschild auf der Ostseite der Kreuzung Gaußstraße/Bäckerweg wieder anzubringen, um die Parkplatzsituation für Radfahrende zu verbessern. Dies soll die frühere Regelung wiederherstellen, die das Parken auf der östlichen Seite des Bäckerwegs untersagte.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bäckerweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- E-Ladesäule Bäckerweg21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nagetiere an der Konstablerwache mit nachhaltigen Maßnahmen verhindern18.03.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße17.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bäckerweg per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Kreuzung Gaußstraße/Bäckerweg (Einbahnstraße Richtung Mauerweg) das 2018 entfernte Halteverbotsschild wieder anzubringen und so die frühere Regelung, die das Parken auf der östlichen Seite des Bäckerwegs untersagte, wieder in Kraft zu setzen und damit die Situation insbesondere für Radfahrende Richtung Norden wieder zu verbessern.
Begründung
Im unteren Bäckerweg war das Parken bis 2018 so geregelt, dass auf der Westseite durchgehend Bewohnerparken zugelassen war und auf der Ostseite Halteverbot galt. Für Radfahrende, die aus dem Mauerweg (Fahrradstraße) über den Bäckerweg Richtung Norden unterwegs waren, bot der Bäckerweg gute Bedingungen, weil das Autoparken nur auf einer Seite, der Westseite, erlaubt war. Ein Piktogramm in Höhe Mauerweg (Fahrrad mit Pfeil nach Norden) weist den Bäckerweg als fahrradfreundliche Straße aus. Im Zuge eines größeren Wohnungsneubauvorhabens auf der Ostseite des Bäckerwegs, im hinteren Teil der Hausnummer 10, wurde dort 2018 eine Baustellenzufahrt eingerichtet. Das Halteverbot wurde aufgehoben und das Bewohnerparken zum Teil von der westlichen auf die östliche Seite des Bäckerwegs verlegt, um Platz für die ein- und ausfahrenden Lkws zu schaffen. Nach Fertigstellung des Wohngebäudes und Schließung der Baustellenzufahrt wurde versäumt, das Halteverbotsschild auf der Ostseite wieder anzubringen. Deshalb wird seither gewohnheitsmäßig weiter auf beiden Straßenseiten geparkt, obwohl der Parkraum auf der Westseite genügt, um dem Parkbedarf für Bewohnerparken und auch allgemeines Parken zu genügen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2020OFOF 869/3Parkplatzsituation im unteren Bäckerweg zwischen Gaußstraße und MauerwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2020Sie sind hierOMOM 6086Parkplatzsituation im unteren Bäckerweg zwischen Gaußstraße und MauerwegDirektanregung
- 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1708Parkplatzsituation im unteren Bäckerweg zwischen Gaustraße und MauerwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3