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Errichtung eines Parkhauses mit ÖPNV-Busanbindung in Bergen-Ost

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 16
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, ein Parkhaus in Bergen-Ost zu errichten, um die Parkraumbewirtschaftung in Bornheim zu entlasten. Dies soll durch eine verbesserte ÖPNV-Busverbindung zur U-Bahn-Station in Enkheim und günstige Parkgebühren erreicht werden. Ziel ist es, die Schadstoffbelastung zu reduzieren und die Parkplatzsituation für Anwohner zu verbessern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Parkraumbewirtschaftung in Bornheim sowie anlässlich des Fahrverbotsurteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in Bergen-Ost ein Parkhaus im Bereich der Kreuzung B 521 zu errichten. Hierzu muss es eine ÖPNV-Busverbindung zu der U-Bahn-Station in Enkheim geben, deren Frequenz zu den Stoßzeiten maßgeblich erhöht wird. Des Weiteren muss die Gebühr für die Anmietung eines Parkplatzes so günstig sein, dass es sich nicht mehr lohnt, einen Parkplatz in U-Bahn-Nähe zu suchen.

Begründung

Durch die Parkraumbewirtschaftung in Bornheim werden Pendler aus den umliegenden Ortschaften des Main-Kinzig-Kreises und der Wetterau ihre Fahrzeuge nicht mehr wie gewohnt in Bornheim abstellen können, um anschließend mit Bus oder Bahn in die Innenstadt zu fahren. Vielmehr wird es eine Verlagerung dieses Problems nach Bergen-Enkheim, insbesondere Enkheim geben, da sich dort die U-Bahn-Station befindet. Für die Anwohner in diesem Bereich ist dieser Zustand mittlerweile grenzwertig, ganz abgesehen von der Schadstoffbelastung. Diese wird steigen, wenn keine Maßnahmen seitens der Stadt getroffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2020OFOF 312/16Errichtung eines Parkhauses mit ÖPNV Busanbindung in Bergen-OstOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. Mai 2020Sie sind hier
    OMOM 6050Errichtung eines Parkhauses mit ÖPNV-Busanbindung in Bergen-Ost
    Direktanregung
  3. 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1691Errichtung eines Parkhauses mit ÖPNV-Busanbindung in Bergen-OstStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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