Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Brücke über den Eschbach zu ergreifen. Dies ist notwendig, um die Gefahren durch Hochwasserereignisse zu minimieren und die Sicherheit der anliegenden Gebäude zu gewährleisten.
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Heinrich-Becker-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.
- Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-BeckerStraße in Nieder-Eschbach24.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Heinrich-Becker-Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Brücke, die über den Eschbach am Ende der Straße Auf dem Ried zur Heinrich-Becker-Straße/Sportplatz führt, zu ergreifen.
Begründung
Die durch Starkregen bedingten Vorkommnisse ungeahnten Ausmaßes an der Ahr werfen Fragen zum Hochwasserschutz auch im Bereich des Eschbachs auf. Derzeit lassen die aktuellen Wetterlagen auch die Pegel am Eschbach steigen. Bei hohem Wasserpegel ist an der Brücke immer wieder zu beobachten, dass sich das Wasser vor der Brücke staut, weil Äste, Laub, Unrat etc. an der Brücke hängen bleiben und sich aufstauen. Hierdurch bedingt tritt das Wasser schneller aus dem Bett des Eschbachs und überflutet die anliegenden gewässernahen Flächen und Liegenschaften. Bei anhaltendem Starkregen ist daher zu befürchten, dass hierdurch auch die Keller der anliegenden Gebäude geflutet, das Erdreich aufgeweicht und Grund weggespült werden könnte. Im Rahmen des Neubaus der Brücke wurde diese zu tief gebaut. Bereits seinerzeit wurde der Magistrat durch den Ortsbeirat respektive den Ortsgerichtsvorsteher auf die Problematik der Brückenarchitektur im Hinblick auf den Hochwasserschutz aufmerksam gemacht. Die Einwände wurden indessen nicht weiter beachtet und die Brücke fertiggestellt. Dass Hochwasserlagen keine abstrakte, sondern sehr konkrete Gefahr sind, hat das Hochwasser im Januar 2003 gezeigt. Die Stadt unterliegt beim Bau und Erhalt von baulichen Anlagen der Verkehrssicherungspflicht, d. h. die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass von baulichen Anlagen keine Gefahren für die Rechte anderer Personen (Eigentum) oder sogar Gefahren für Leib und Leben ausgehen. Daher wird auch aus Gründen der Vermeidung von Haftungsfragen der Magistrat aufgefordert, sich umgehend um den Hochwasserschutz - insbesondere an dieser neuralgischen Stelle - am Eschbach zu kümmern. Der Magistrat wird insoweit aufgefordert, sich umgehend mit den hierfür zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2021OFOF 50/15Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum SportplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. September 2021Sie sind hierOMOM 603Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum SportplatzDirektanregung
- 10. Januar 2022STST 65Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum SportplatzStellungnahme
- 1. August 2022STST 1744Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum SportplatzStellungnahme
- 20. Februar 2023STST 527Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum SportplatzStellungnahme
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 113 WochenSTST 2100Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum SportplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats