Welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz gibt es für Nieder-Eschbach?
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Thema Sicherheit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, gerne in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen, mitzuteilen, welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz für Nieder-Eschbach existiert.
Insbesondere:
- Vorbereitung und Ausbildung der Zivilbevölkerung und des Hilfspersonals;
- Installation von Warnsystemen;
- Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung;
- Management von Blackout-Maßnahmen;
- Medizinische Dienste, einschließlich Erster Hilfe und religiöser Unterstützung;
- Erkennung und Markierung von Gefahrenbereichen;
- Dekontamination und ähnliche Schutzmaßnahmen;
- Bereitstellung von Notunterkünften und -versorgung;
- Notfallreparatur unverzichtbarer öffentlicher Einrichtungen;
- Hilfestellung bei der Erhaltung überlebenswichtiger Gegenstände.
Begründung
Bei Naturkatastrophen, durch Unfälle verursachten Krisen, Terrorangriffen oder bewaffneten Konflikten werden Maßnahmen und Dienste des Zivil- und Katastrophenschutzes organisiert. Was das genau bedeutet, ist den meisten Bürgerinnen und Bürgern nicht klar. Das Hauptziel besteht darin, die Zivilbevölkerung zu schützen, vor allem indem versucht wird, den Schaden zu begrenzen, den die Zivilbevölkerung oder Objekte erleiden könnten. Der Zivil- und Katastrophenschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen sowie die Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung. Wie dies genau im Ernstfall aussehen kann, ist von großem Interesse und sollte öffentlich vorgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2024OFOF 329/15Welches Zivilschutzkonzept gibt es für Nieder-Eschbach?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2024Sie sind hierOMOM 6015Welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz gibt es für NiederEschbach?Direktanregung
- 3. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 164Welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz gibt es für Nieder-Eschbach?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats