Sindlingen: Rückbau für bessere Aufenthaltsqualität und Klima nutzen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Rückbau einer Fläche in Sindlingen zu nutzen, um eine umweltfreundlichere Lösung zu finden. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität und das Klima zu verbessern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Während des Ortstermins am 06.09.2024 haben Vertreter des Grünflächenamts noch einmal bestätigt, dass die Fläche, die im Zuge der Arbeiten an der Ludwig-Weber-Schule temporär als Parkplatz benutzt wird, wieder zu einer Grünfläche zurückgebaut und damit ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt wird. Das schließt die Nutzung als Parkplatz in welcher Form auch immer aus.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Rückbau der Fläche zu nutzen, um im Vergleich zu einer einfachen Rasenfläche eine für Klima und Umwelt hochwertigere Lösung zu finden.
Begründung
Die Chance des Rückbaus soll genutzt werden, um Aufenthaltsqualität und Klima dort zu verbessern. Das Grünflächenamt befürwortet die Aufwertung der Fläche.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 2024OFOF 1109/6Sindlingen: Rückbau für bessere Aufenthaltsqualität und Klima nutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2024Sie sind hierOMOM 5969Sindlingen: Rückbau für bessere Aufenthaltsqualität und Klima nutzenDirektanregung
- 3. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 195Sindlingen: Rückbau für bessere Aufenthaltsqualität und Klima nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats