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Frankfurter Westen: Namen von Straßen, öffentlichen Plätzen und Einrichtungen auf demokratische Wertevorstellungen prüfen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
126 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Namen von Straßen und öffentlichen Plätzen im Frankfurter Westen auf ihre Übereinstimmung mit demokratischen Werten zu prüfen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass keine weiteren Benennungen existieren, die gegen die Werte des Grundgesetzes verstoßen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Namen von Straßen, öffentlichen Plätzen und Einrichtungen im Frankfurter Westen dahin gehend zu prüfen und zu berichten, ob neue historische Bewertungen ergeben, dass die Personen, nach der sie benannt sind, gegen die im Leitfaden zur Straßenbenennung unter Ziffer 2.4.2 beschriebenen Kriterien verstoßen haben: "Benennungen nach Personen, die Ziele, Handlungen oder Wertvorstellungen verkörpern, die dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung des Landes Hessen zuwiderlaufen oder dem Ansehen der Stadt Frankfurt a. M. schaden, sind unzulässig." (Punkt 2.4.2) Dabei soll insbesondere eruiert werden, ob Benennungen vorgenommen wurden nach Personen mit Verstrickungen in den Nationalsozialismus und die Kolonialgeschichte oder nach Personen, die durch rassistische, antisemitische oder andere diskriminierende Handlungen und Äußerungen aufgefallen sind, die dem Grundgesetz für die Bundesrepublik oder der Verfassung des Landes Hessen zuwiderlaufen oder dem Ansehen der Stadt Frankfurt schaden.

Begründung

Der Ortsbeirat sah sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Notwendigkeit konfrontiert, Umbenennungen von Schulen (ehemals Eduard-Spranger-Schule) und Straßen (ehemals Werner-Haustein-Straße) vorzunehmen, da nach aktueller historischer Bewertung die Namensträger als antisemitisch und damit untragbar für eine ehrende Namensnennung einzuschätzen sind. Es muss sichergestellt werden, dass es nicht noch weitere Benennungen gibt, die im Widerspruch zu unseren demokratischen Wertevorstellungen stehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. März 2020OFOF 1278/6Frankfurter Westen: Namen von Straßen, öffentlichen Plätzen und Einrichtungen auf demokratische Wertevorstellungen prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.
  2. 12. Mai 2020Sie sind hier
    OMOM 5965Frankfurter Westen: Namen von Straßen, öffentlichen Plätzen und Einrichtungen auf demokratische Wertevorstellungen prüfen
    Direktanregung
  3. 21. September 2020STST 1647Frankfurter Westen: Namen von Straßen, öffentlichen Plätzen und Einrichtungen auf demokratische Wertevorstellungen prüfenStellungnahme
  4. 26. April 2021STST 903Frankfurter Westen: Namen von Straßen, öffentlichen Plätzen und Einrichtungen auf demokratische Wertevorstellungen prüfenStellungnahme
  5. 17. Dezember 2021STST 2262Frankfurter Westen: Namen von Straßen, öffentlichen Plätzen und Einrichtungen auf demokratische Wertevorstellungen prüfenStellungnahme
  6. 1. August 2022Antwort des Magistrats · nach 126 WochenSTST 1722Frankfurter Westen: Namen von Straßen, öffentlichen Plätzen und Einrichtungen auf demokratische Wertevorstellungen prüfenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 42 · 15.09.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 6 · 23.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 62 2

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