Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27 abzupollern, um das verkehrswidrige Parken zu unterbinden. Dies ist notwendig, da der Bürgersteig durch parkende Autos stark eingeengt wird, was die Nutzung mit Kinderwagen oder Rollator erschwert.
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de-Neufville-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
- Die Buslinie 82 wird derzeit aufgrund von Baumaßnahmen durch die De-Neufville-Straße umgeleitet. In diesem Zusammenhang18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach28.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu de-Neufville-Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27 derart abzupollern, dass das verkehrswidrige Parken zur rechten Seite des Hoftores unterbunden wird.
Begründung
Zurzeit parken einige Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Autos zwischen den bereits gestellten Pollern und der Hauswand der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27. Dies hat zur Folge, dass der verbleibende Teil des Bürgersteiges sehr schmal ist und man mit dem Kinderwagen oder dem Rollator auf die Straße ausweichen muss. Daher ist es sinnvoll, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Autos dort nicht mehr geparkt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2020OFOF 1621/5Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft deNeufvilleStraße 27Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2020Sie sind hierOMOM 5924Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft deNeufvilleStraße 27Direktanregung
- 26. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1237Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats