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Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27 abzupollern, um das verkehrswidrige Parken zu unterbinden. Dies ist notwendig, da der Bürgersteig durch parkende Autos stark eingeengt wird, was die Nutzung mit Kinderwagen oder Rollator erschwert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27 derart abzupollern, dass das verkehrswidrige Parken zur rechten Seite des Hoftores unterbunden wird.

Begründung

Zurzeit parken einige Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Autos zwischen den bereits gestellten Pollern und der Hauswand der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27. Dies hat zur Folge, dass der verbleibende Teil des Bürgersteiges sehr schmal ist und man mit dem Kinderwagen oder dem Rollator auf die Straße ausweichen muss. Daher ist es sinnvoll, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Autos dort nicht mehr geparkt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2020OFOF 1621/5Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft deNeufvilleStraße 27Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. März 2020Sie sind hier
    OMOM 5924Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft deNeufvilleStraße 27
    Direktanregung
  3. 26. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1237Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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