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Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27

Vorlagentyp: OFCDU
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt, den Bürgersteig vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27 abzupollern, um das verkehrswidrige Parken zu unterbinden. Dies soll die Sicherheit und Zugänglichkeit des Bürgersteigs für Fußgänger, insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollator, verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig vor der Liegenschaft "de-Neufville-Straße 27" derart abzupollern, dass das verkehrswidrige Parken zur rechten Seite des Hoftores unterbunden wird.

Begründung

Zur Zeit parken einige Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Autos zwischen den bereits gestellten Pollern und der Hauswand der Liegenschaft "de-Neufville-Straße 27". Dies hat zur Folge, dass der verbleibende Teil des Bürgersteiges sehr schmal ist und man mit dem Kinderwagen oder dem Rollator auf die Straße ausweichen muss. Daher ist es sinnvoll, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Autos dort nicht mehr geparkt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2020Sie sind hier
    OFOF 1621/5Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft deNeufvilleStraße 27
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. März 2020OMOM 5924Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft deNeufvilleStraße 27Direktanregung
  3. 26. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1237Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 39 · 13.03.2020
TO I, TOP 35
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5924 2020 Die Vorlage OF 1621/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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