Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, den Bürgersteig vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27 abzupollern, um das verkehrswidrige Parken zu unterbinden. Dies soll die Sicherheit und Zugänglichkeit des Bürgersteigs für Fußgänger, insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollator, verbessern.
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de-Neufville-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
- Die Buslinie 82 wird derzeit aufgrund von Baumaßnahmen durch die De-Neufville-Straße umgeleitet. In diesem Zusammenhang18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach28.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu de-Neufville-Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig vor der Liegenschaft "de-Neufville-Straße 27" derart abzupollern, dass das verkehrswidrige Parken zur rechten Seite des Hoftores unterbunden wird.
Begründung
Zur Zeit parken einige Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Autos zwischen den bereits gestellten Pollern und der Hauswand der Liegenschaft "de-Neufville-Straße 27". Dies hat zur Folge, dass der verbleibende Teil des Bürgersteiges sehr schmal ist und man mit dem Kinderwagen oder dem Rollator auf die Straße ausweichen muss. Daher ist es sinnvoll, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Autos dort nicht mehr geparkt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2020Sie sind hierOFOF 1621/5Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft deNeufvilleStraße 27Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2020OMOM 5924Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft deNeufvilleStraße 27Direktanregung
- 26. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1237Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme