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Warnhinweis für die Willemerstraße

Vorlagentyp: OM
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 587 entstanden aus Vorlage: OF 151/5 vom 23.08.2016

Betreff: Warnhinweis für die Willemerstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Dreieichstraße/Willemerstraße als Warnhinweis für in die Willemerstraße abbiegenden Autos ein Blinklicht anzubringen.

Begründung: Der Kinderbeauftragte für Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf. Rechtsabbieger, die in die Willemerstraße einfahren, und Fußgänger, die über die Willemerstraße gehen, haben zeitgleich Grün. Dadurch wurden von Anwohnern mehrfach gefährliche Situationen beobachtet. Der Fußgängerüberweg wird insbesondere von Schulkindern der Willemerschule und Deutschherrnschule sowie zum Erreichen der Kita Neuer Wall genutzt. Das Blinklicht soll die Autofahrer auf diese besondere Gefährdung hinweisen und dadurch die Aufmerksamkeit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2016OFOF 151/5Warnhinweis für die WillemerstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 9. September 2016Sie sind hier
    OMOM 587Warnhinweis für die Willemerstraße
    Direktanregung
  3. 21. November 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1547Warnhinweis für die WillemerstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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