Warnhinweis für die Willemerstraße
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Willemerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an der Ecke Dreieichstraße/Willemerstraße als Warnhinweis für in die Willemerstraße abbiegende Autos, ein Blinklicht anzubringen. Begründung: Der designierte Kinderbeauftragte für Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf. Rechtsabbieger in die Willemerstraße und Fußgänger über die Willemerstraße haben zeitgleich grün. Dadurch wurden von Anwohnern mehrfach gefährliche Situationen beobachtet. Der Fußgängerüberweg wird insbesondere von Schulkindern der Willemerschule und Deutschherrenschule sowie zur KITA Neuer Wall genutzt. Das Blinklicht soll die Autofahrer auf diese besondere Gefährdung hinweisen und dadurch die Aufmerksamkeit erhöhen.
Inhalt
Antrag vom 23.08.2016, OF 151/5
Betreff: Warnhinweis für die Willemerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an der Ecke Dreieichstraße/Willemerstraße als Warnhinweis für in die Willemerstraße abbiegende Autos, ein Blinklicht anzubringen.
Begründung: Der designierte Kinderbeauftragte für Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf. Rechtsabbieger in die Willemerstraße und Fußgänger über die Willemerstraße haben zeitgleich grün. Dadurch wurden von Anwohnern mehrfach gefährliche Situationen beobachtet. Der Fußgängerüberweg wird insbesondere von Schulkindern der Willemerschule und Deutschherrenschule sowie zur KITA Neuer Wall genutzt. Das Blinklicht soll die Autofahrer auf diese besondere Gefährdung hinweisen und dadurch die Aufmerksamkeit erhöhen.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2016Sie sind hierOFOF 151/5Warnhinweis für die WillemerstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. September 2016OMOM 587Warnhinweis für die WillemerstraßeDirektanregung
- 21. November 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1547Warnhinweis für die WillemerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme