Fahrradbügel im Ginnheimer Stadtweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zwei Fahrradbügel im Ginnheimer Stadtweg 148 aufzustellen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Maßnahme wird vom Frankfurter Radfahrbüro unterstützt.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn an der spitzen Ecke im Ginnheimer Stadtweg 148 zwei Fahrradbügel aufzustellen.
Begründung
An der spitzen Ecke/Einmündung/Kurve vor dem Haus mit der Nummer 148 würden Fahrradbügel zusätzlich die Sichtbeziehung verbessern und somit die Verkehrssicherheit erhöhen. In der Kurve dürfen keine Fahrzeuge parken und ein Parkplatz fällt somit nicht weg. Das Frankfurter Radfahrbüro ist der Maßnahme gegenüber aufgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2024OFOF 807/9Fahrradbügel im Ginnheimer StadtwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2024Sie sind hierOMOM 5853Fahrradbügel im Ginnheimer StadtwegDirektanregung
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 51Fahrradbügel im Ginnheimer StadtwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats