Fahrradbügel im Ginnheimer Stadtweg
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat an der spitzen Ecke im Ginnheimer Stadtweg 148 zwei Fahrradbügel aufzustellen.
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat an der spitzen Ecke im Ginnheimer Stadtweg 148 zwei Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: An der spitzen Ecke/Einmündung/Kurve vor dem Haus mit der Nummer 148 würden Fahrradbügel zusätzlich die Sichtbeziehung verbessern und somit die Verkehrssicherheit erhöhen. In der Kurve dürfen keine Fahrzeuge parken und ein Parkplatz fällt somit nicht weg. Das Frankfurter Radfahrbüro ist der Maßnahme gegenüber aufgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2024Sie sind hierOFOF 807/9Fahrradbügel im Ginnheimer StadtwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2024OMOM 5853Fahrradbügel im Ginnheimer StadtwegDirektanregung
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 51Fahrradbügel im Ginnheimer StadtwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme