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Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher Günthersburgpark

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Errichtung eines Blockheizkraftwerks im neuen Wohngebiet Nördlicher Günthersburgpark sinnvoll ist. Dies soll alle Energieversorgungsmöglichkeiten berücksichtigen, um eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für das geplante neue Wohngebiet Nördlicher Günthersburgpark (ehem. Gärtnerei Friedrich) die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes möglich und sinnvoll ist.

Begründung

Bei Neubaugebieten, auch innerstädtisch, sollten alle Energieversorgungsmöglichkeiten geprüft werden. Im Rahmen der Präsentation der Pläne für das neue Wohngebiet wurden Solaranlagen auf den Dächern zur möglichen Energiegewinnung lediglich als zusätzliche Möglichkeit erwähnt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Januar 2020OFOF 777/3Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher GünthersburgparkOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Februar 2020Sie sind hier
    OMOM 5841Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher Günthersburgpark
    Direktanregung
  3. 13. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1288Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher GünthersburgparkStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 40 · 25.06.2020
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

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