Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher Günthersburgpark
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Errichtung eines Blockheizkraftwerks im neuen Wohngebiet Nördlicher Günthersburgpark sinnvoll ist. Dies soll alle Energieversorgungsmöglichkeiten berücksichtigen, um eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten.
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Günthersburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Erhaltung und Stärkung des städtischen Baumbestands sowie Neupflanzungen im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überdachte Sitzgelegenheiten im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zusätzliche Tischtennisplatte im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für das geplante neue Wohngebiet Nördlicher Günthersburgpark (ehem. Gärtnerei Friedrich) die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes möglich und sinnvoll ist.
Begründung
Bei Neubaugebieten, auch innerstädtisch, sollten alle Energieversorgungsmöglichkeiten geprüft werden. Im Rahmen der Präsentation der Pläne für das neue Wohngebiet wurden Solaranlagen auf den Dächern zur möglichen Energiegewinnung lediglich als zusätzliche Möglichkeit erwähnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2020OFOF 777/3Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher GünthersburgparkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5841Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher GünthersburgparkDirektanregung
- 13. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1288Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher GünthersburgparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0