Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher Günthersburgpark
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 - Nordend schlägt vor, die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit eines Blockheizkraftwerks für das neue Wohngebiet Nördlicher Günthersburgpark zu prüfen. Dies soll sicherstellen, dass alle Energieversorgungsmöglichkeiten in Neubaugebieten berücksichtigt werden.
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Günthersburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Erhaltung und Stärkung des städtischen Baumbestands sowie Neupflanzungen im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überdachte Sitzgelegenheiten im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zusätzliche Tischtennisplatte im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für das geplante neue Wohngebiet "Nördlicher Günthersburgpark" (ehem. Gärnterei Friedrich) die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes möglich und sinnvoll ist.
Begründung
Bei Neubaugebieten auch innerstädtisch sollten alle Energieversorgungsmöglichkeiten geprüft werden. Im Rahmen der Präsentation der Pläne für das neue Wohngebiet wurden Solaranlagen auf den Dächern zur möglichen Energiegewinnung lediglich als zusätzliche Möglichkeit erwähnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2020Sie sind hierOFOF 777/3Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher GünthersburgparkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2020OMOM 5841Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher GünthersburgparkDirektanregung
- 13. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1288Blockheizkraftwerk für das neue Baugebiet Nördlicher GünthersburgparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 SPD (= Enthaltung)