Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich begrenzen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Begrenzung von Lärmbelästigung und Vermüllung durch Partygäste in den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zu entwickeln. Dies ist notwendig, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen und die Belastungen für die Anwohner stark zugenommen haben.
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Martin-Luther-Platz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.
- Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Sichtbarkeit und Erkennbarkeit der Spielstraße am MartinLutherPlatz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Entsiegelungskonzept10.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Martin-Luther-Platz per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dem guten Beispiel des Runden Tisches zum Friedberger Platz (2011) folgend, ein Konzept zur Begrenzung der Lärmbelästigung, der Vermüllung und Wildpinkelei durch Partygäste auf dem Friedberger Platz, dem Luisenplatz, dem Merianplatz und dem Matthias-Beltz-Platz vorzulegen. Der Martin-Luther-Platz soll prophylaktisch einbezogen werden. Der Ortsbeirat arbeitet an einem Konzept, im Dialog und in Zusammenarbeit mit den Schülervertretungen der weiterführenden Schulen im Nordend einen Plan zur Beruhigung der Belastungen durch nächtliche Feiern im Günthersburgpark zu finden, und bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wie er die Zusammenarbeit des Ortsbeirates mit den Schulen zu diesem Thema unterstützen kann. Der Magistrat wird gebeten, im innenstadtnahen Bereich Flächen zu identifizieren und so attraktiv zu gestalten, dass sie der Zielgruppe an den Wochenendabenden zwischen März und September als Alternativen angeboten werden können. Solche Orte müssen außerhalb von Wohngebieten liegen und fußläufig oder in Kombination mit dem ÖPNV gut erreichbar sein. Der Magistrat wird gebeten, einen Runden Tisch (RT 2021) vorzubereiten, der sich im Herbst konstituiert. Dieser soll sich auf Ziele und Maßnahmen verständigen, um wirksam der Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner, der Vermüllung und Wildpinkelei entgegenzutreten. Dabei soll auch auf Lösungsansätze anderer Städte zurückgegriffen werden. In der laufenden Saison soll sich der Magistrat mit dem Ortsbeirat auf wirksame Sofortmaßnahmen verständigen, dabei sind die bisher verfügbaren Handlungsmöglichkeiten (ausreichende Infrastruktur wie Mülltonnen, Dixi-Klos und Urinale, Einsatz von Kehrmaschinen ab 22 Uhr, die Ansagen und Aufforderungen der Polizei und Stadtpolizei) besser abgestimmt zum Einsatz zu bringen. Alle vorhandenen und neu entstehenden Hotspots im Nordend sollen dabei gleichermaßen im Blick behalten werden.
Begründung
Die bisherigen Bemühungen, auf den Plätzen im dicht besiedelten Nordend eine verträgliche Lösung zur Begrenzung von Lärm und Müll zu finden, sind an ihre Grenzen gestoßen. Der Preis für die Verbesserungen auf und um den Friedberger Platz war und ist die Verlagerung des Problems auf benachbarte Plätze. Die Belastbarkeit der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere am Luisenplatz, an der Bornheimer Landstraße (zwischen Friedberger Landstraße und Luisenplatz) und am Matthias-Beltz-Platz, ist ausgereizt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juli 2021OFOF 80/3Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich begrenzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP
- 8. Juli 2021Sie sind hierOMOM 582Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich begrenzenDirektanregung
- 25. Oktober 2021STST 1935Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich begrenzenStellungnahme
- 18. November 2021OFOF 142/3Anhörung zu Konzepten für die öffentlichen Plätze im Ortsbezirk 3Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 2. Dezember 2021OMOM 1283Anhörung zu Konzepten für die öffentlichen Plätze im Ortsbezirk 3Direktanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 558Anhörung zu Konzepten für die öffentlichen Plätze im Ortsbezirk 3Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats