Barrierefreie Zugänge zum Wiesenhüttenplatz
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, alle Zugänge zum Wiesenhüttenplatz barrierefrei zu gestalten, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu gewährleisten. Dies soll die Lebensqualität im Gutleut und Bahnhofsviertel verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, alle Zugänge zum Wiesenhüttenplatz barrierefrei zu gestalten. Insbesondere sollen die noch nicht abgesenkten Wege so umgestaltet werden, dass sie für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, uneingeschränkt nutzbar sind. Hierbei handelt es sich unter anderem um Wegebeziehungen zwischen Hotels und Einrichtungen rund um den Wiesenhüttenplatz.
Begründung
Ein barrierefreier Zugang ist ein zentraler Bestandteil einer inklusiven Stadtgestaltung. Obwohl einige Wege bereits barrierefrei angepasst wurden, gibt es noch zahlreiche Bereiche, die unzugänglich sind oder nur teilweise barrierefrei gestaltet wurden. Durch die vollständige Absenkung aller relevanten Zugänge kann sichergestellt werden, dass der Wiesenhüttenplatz für alle Menschen problemlos erreichbar ist. Diese Maßnahmen können kosteneffizient im Rahmen der regulären Instandhaltung durchgeführt werden und tragen wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität im Gutleut und Bahnhofsviertel bei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2024OFOF 1346/1Barrierefreie Zugänge zum WiesenhüttenplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. September 2024Sie sind hierOMOM 5828Barrierefreie Zugänge zum WiesenhüttenplatzDirektanregung
- 18. November 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1949Barrierefreie Zugänge zum WiesenhüttenplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats