Barrierefreie Zugänge zum Wiesenhüttenplatz
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Alle Zugänge zum Wiesenhüttenplatz sollen barrierefrei gestaltet werden - Insbesondere sollen die noch nicht abgesenkten Wege so umgestaltet werden, dass sie für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, uneingeschränkt nutzbar sind. Hierbei handelt es sich unter anderem um Wege-beziehungen zwischen Hotels und Einrichtungen rund um den Wiesenhüttenplatz.
Begründung
Wiesenhüttenplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Alle Zugänge zum Wiesenhüttenplatz sollen barrierefrei gestaltet werden - Insbesondere sollen die noch nicht abgesenkten Wege so umgestaltet werden, dass sie für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, uneingeschränkt nutzbar sind. Hierbei handelt es sich unter anderem um Wege-beziehungen zwischen Hotels und Einrichtungen rund um den Wiesenhüttenplatz. Begründung: Ein barrierefreier Zugang ist ein zentraler Bestandteil einer inklusiven Stadtgestaltung. Obwohl einige Wege bereits barrierefrei angepasst wurden, gibt es noch zahlreiche Bereiche, die unzugänglich sind oder nur teilweise barrierefrei gestaltet wurden. Durch die vollständige Absenkung aller relevanten Zugänge kann sichergestellt werden, dass der Wiesenhüttenplatz für alle Menschen problemlos erreichbar ist. Diese Maßnahmen können kosteneffizient im Rahmen der regulären Instandhaltung durchgeführt werden und tragen wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität im Gutleut und Bahnhofsviertel bei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2024Sie sind hierOFOF 1346/1Barrierefreie Zugänge zum WiesenhüttenplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. September 2024OMOM 5828Barrierefreie Zugänge zum WiesenhüttenplatzDirektanregung
- 18. November 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1949Barrierefreie Zugänge zum WiesenhüttenplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme