Rücknahme der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße"
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zur Rücknahme der Einbahnstraßenregelung in der kleinen Mainzer Landstraße zu organisieren. Die derzeitige Regelung führt zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und verkehrswidrigem Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Ziel ist es, die Verkehrssituation zu verbessern.
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Luthmerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- S-Bahnhof „Nied“ - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik13.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern18.03.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, um das Für und Wider der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße abzuwägen.
Begründung
Die derzeitige Verkehrsführung führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, insbesondere in der Schmidtbornstraße und auch in der Oeserstraße. Zudem verleitet die derzeitige Einrichtung die Verkehrsteilnehmer, verkehrswidrig in die Kehreinstraße entgegen der Einbahnstraße zu fahren, um auf den Weg in Richtung Luthmerstraße und Saalbau Nied zu gelangen, anstatt erneut den Weg über die Kreuzung an der Kirche durch Alt-Nied und über die Schmidtbornstraße zu fahren. Die derzeitige Einbahnstraßenregelung erhöht das Verkehrsaufkommen in der Schmidtbornstraße, welche im Bereich zwischen Alt-Nied und Sauerstraße sehr schmal und gut beparkt ist. Anwohner der unteren Spielmannstraße müssen, um in die Oeserstraße zu gelangen, entweder in der Straße wenden oder über die Mainzer Landstraße und durch Alt-Nied fahren, um in die Oeserstraße zu gelangen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2020OFOF 1225/6Rücknahme der Einbahnstraßenregelung in der „kleinen Mainzer Landstraße“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5806Rücknahme der Einbahnstraßenregelung in der „kleinen Mainzer Landstraße“Direktanregung
- 27. April 2020STST 849Rücknahme der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße"Stellungnahme
- 23. August 2021OFOF 143/6Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der „kleinen Mainzer Landstraße“ zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und SauerstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. September 2021OMOM 658Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der „kleinen Mainzer Landstraße“ zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und SauerstraßeDirektanregung
- 13. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 2218Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und SauerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats