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Pilotprojekt "E-Scooter-Parkplätze in Oberrad"

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, ein Pilotprojekt für E-Scooter-Parkplätze im Stadtteil Oberrad zu initiieren, um die Probleme mit falsch abgestellten E-Scootern zu lösen. Ziel ist es, die Nutzung von E-Scootern zu regulieren und die Gehwege sowie Straßen freizuhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Oberrad ein Pilotprojekt "E-Scooter-Parkplätze" zu initiieren. Dieses Pilotprojekt soll auf ein Jahr angelegt sein und die folgenden Punkte beinhalten:

  1. das Abstellen der E-Scooter ist nur noch auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt;
  2. E-Scooter, die nicht auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt sind, werden von der Stadt Frankfurt am Main eingezogen;
  3. nach einem Jahr evaluiert der Magistrat, wie viele Verstöße es gegeben hat;
  4. nach Abschluss des Pilotprojektes wird das Verbot von E-Scootern im Stadtteil Oberrad erörtert.

Begründung

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über achtlos abgestellte E-Scooter. Diese versperren nicht nur den Gehweg, sondern werden mitunter auch noch auf der Straße abgestellt. Dem Gebaren ist Einhalt zu gebieten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juni 2024OFOF 1161/5Pilotprojekt „E-Scooter-Parkplätze in Oberrad“Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Juli 2024Sie sind hier
    OMOM 5771Pilotprojekt „E-Scooter-Parkplätze in Oberrad“
    Direktanregung
  3. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2047Pilotprojekt "E-Scooter-Parkplätze in Oberrad"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 34 · 29.11.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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