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Halteverbot vor der Michael-Grzimek-Schule

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Halteverbotsschilder vor der Michael-Grzimek-Schule wieder anzubringen, um die Verkehrssituation zu verbessern und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Die Schilder wurden zuvor entfernt, was zu einer Gefährdung der Schüler führte.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, 1. die vor Kurzem entfernten Halteverbotsschilder gegenüber des Eingangs der Michael-Grzimek-Schule auf der Straße An der Walkmühle wieder anzubringen; 2. Auskunft darüber zu geben, wie viele Strafzettel durch verbotswidriges Halten oder Parken in dem Bereich An der Walkmühle gegenüber der Michael-Grzimek-Schule im Rahmen dieses Halteverbots ausgestellt wurden; 3. alternativ den Fußgängerüberweg vor dem Eingang der Schule in der Straße An der Walkmühle mit Pollern und Markierungen zu sichern und auf der Seite der Schule den gesamten Bürgersteig mit Drängelgittern zu versehen.

Begründung

Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zwei Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat die Stadt ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist wieder das alte Verkehrschaos: Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen; laufende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen; der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem "Elterntaxi" gebracht werden. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion beim Schutzmann vor Ort erläuterte dieser, dass sich sowieso niemand an die Verbotsschilder gehalten habe, man nicht ständig kontrollieren könne und man die Polizei vor verbalen Angriffen der Eltern schützen müsse. Dies überzeugt jedoch nicht, da sich die Situation unter dem Einsatz der Schilder erheblich verbessert hatte. Bedauerlicherweise sind weder die Schule noch die Elternvertretung hierzu befragt worden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Februar 2020OFOF 268/15Halteverbot vor der Michael-Grzimek-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. Februar 2020Sie sind hier
    OMOM 5763Halteverbot vor der Michael-Grzimek-Schule
    Direktanregung
  3. 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 872Haltverbot vor der Michael-Grzimek-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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