Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, Fahrradbügel vor der Eppenhainer Straße 67 aufzustellen, um unzulässiges Parken zu verhindern und die barrierefreie Querung der Fahrbahn zu gewährleisten. Dies soll die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder verbessern und die Sicherheit für Fußgänger erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, vor der Eppenhainer Straße 67 auf Höhe der Fahrbahnschwelle Fahrradbügel aufstellen zu lassen, wo aktuell unzulässig geparkt wird. Die barrierefreie Querung der Fahrbahn muss dabei erhalten bleiben.
Begründung
An genannter Stelle gibt es keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Stattdessen sind auf dem Gehweg meistens Kraftfahrzeuge ordnungswidrig geparkt. Teilweise werden an dieser Stelle auch zwei Fahrzeuge gleichzeitig geparkt, sodass der Überweg nicht mehr barrierefrei passierbar ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2024OFOF 1314/1Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2024Sie sind hierOMOM 5745Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße (II)Direktanregung
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1899Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats