Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse
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Glockengasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.11.2025.
- Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-Eschbach28.11.2025 · V (Auskunftsersuchen)
- Kabelverbindung an der Brücke Glockengasse über den Eschbach08.01.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Morsche Holzpfähle04.11.2022 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Glockengasse per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 564 entstanden aus Vorlage: OF 35/15 vom 24.08.2016
Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass ein Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe der Glockengasse (Sparkasse) als weiterer sicherer Übergang, insbesondere für die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, eingerichtet wird. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen Grundschule sowie dem Schulelternbeirat begrüßt. Dieser soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen.
Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern der Behörde nachvollziehbar, sodass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags seitens des Ortsbeirats diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen ist gegebenenfalls noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und Frequentierung der Straße notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2016OFOF 35/15Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der GlockengasseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2016Sie sind hierOMOM 564Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der GlockengasseDirektanregung
- 21. November 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1559Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der GlockengasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats