Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse
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Glockengasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.11.2025.
- Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-Eschbach28.11.2025 · V (Auskunftsersuchen)
- Kabelverbindung an der Brücke Glockengasse über den Eschbach08.01.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Morsche Holzpfähle04.11.2022 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Glockengasse per E-MailBegründung
der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das Straßenverkehrsamt und das Straßenbauamt einen Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe der Glockengasse als weiteren sicheren Übergang, insbesondere für die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, einrichten möge. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen Grundschule sowie Schulelternbeirat begrüßt. Dieser soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 7.00 - 9.00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern der Behörde nachvollziehbar, so dass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags seitens des Ortsbeirats, diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen ist ggf. noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und Frequentierung der Straße notwendig.
Inhalt
Antrag vom 24.08.2016, OF 35/15
Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das Straßenverkehrsamt und das Straßenbauamt einen Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe der Glockengasse als weiteren sicheren Übergang, insbesondere für die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, einrichten möge. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen Grundschule sowie Schulelternbeirat begrüßt. Dieser soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 7.00 - 9.00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen.
Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern der Behörde nachvollziehbar, so dass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags seitens des Ortsbeirats, diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen ist ggf. noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und Frequentierung der Straße notwendig.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2016Sie sind hierOFOF 35/15Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der GlockengasseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2016OMOM 564Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der GlockengasseDirektanregung
- 21. November 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1559Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der GlockengasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme