Seniorengerechte Sitzbänke auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 7
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 beantragt die Beschaffung von seniorengerechten Sitzbänken auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 7. Dies soll im Rahmen der Ersatzbeschaffung geschehen, wobei die Mehrkosten von 30 Prozent aus dem Ortsbeiratsbudget getragen werden. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität für ältere Menschen zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Ersatzbeschaffung von Sitzbänken für die Friedhöfe im Ortsbezirk 7 ausschließlich seniorengerechte Bänke zu beschaffen. Der Ortsbeirat beabsichtigt, die Mehrkosten bei der Beschaffung in Höhe von 30 Prozent aus dem Ortsbeiratsbudget zu bezahlen. Dafür ist jeweils auf Anfrage des Magistrats ein Beschluss des Ortsbeirats zu fassen.
Begründung
In der genannten Stellungnahme vom 11.11.2019, ST 2080, hat der Magistrat dargelegt, dass seniorengerechte Sitzbänke ca. 30 Prozent teurer sind als herkömmliche Sitzbänke und dass allenfalls im Zuge einer notwendigen Ersatzbeschaffung der Kauf dieser Bänke geprüft werden soll. Der Ortsbeirat hält es für sinnvoll, bei einer Ersatzbeschaffung seniorengerechte Bänke zu erwerben, und ist bereit, die Übernahme der Mehrkosten auf Antrag zu übernehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2019STST 2080Seniorengerechte Sitzbänke auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 7Stellungnahme
- 31. Dezember 2019OFOF 442/7Seniorengerechte Sitzbänke auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
- 21. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5626Seniorengerechte Sitzbänke auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 7Direktanregung
- 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 467Seniorengerechte Sitzbänke auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats