Höchst: Verbleib der Haus- und Gastronomieboote an der Niddamündung/Mainufer dauerhaft ermöglichen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, die bestehenden Duldungen für die Haus- und Gastronomieboote an der Niddamündung aufrechtzuerhalten und zu prüfen, ob diese in Genehmigungen umgewandelt werden können. Dies soll den dauerhaften Verbleib der Boote sichern, die das Stadtteilbild prägen und als identitätstiftend gelten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Ortsbeirat wurde seitens des Eigentümers eines in der Niddamündung befindlichen Hausbootes darüber informiert, dass der Magistrat langjährig bestehende Duldungen (sowie zugehörigen Schriftverkehr) zum dauerhaften Verbleib der Boote/des Bootes aufheben und die Boote folglich unter Einhaltung einer Fristsetzung durch die Eigentümer entfernen lassen möchte.
Die Thematik des dauerhaften Verbleibs wurde bereits in vergangenen Wahlperioden diskutiert. Der Ortsbeirat sprach sich seinerzeit für einen Erhalt und dauerhaften Verbleib der Boote aus.
Unter dem Aspekt, dass das Ensemble der Hausboote das Stadtteilbild von Höchst prägt, Gastronomie beherbergt und die Boote zugleich als "identitätstiftend" erscheinen, sollte unbedingt der dauerhafte Verbleib der im Frankfurter Westen beliebten Boote, ämterübergreifend unter Einhaltung der geltenden emissionsrechtlichen Bestimmungen, ermöglicht werden.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
- die bestehenden Duldungen zum dauerhaften Verbleib der Boote fortbestehen zu lassen;
- zu prüfen, ob die Duldungen in entsprechende Genehmigungen umgewandelt werden können . Hierbei sollte dafür Sorge getragen werden, dass dadurch keine zusätzlichen Auflagen zum bereits bestehenden Regelwerk entstehen, die einen Verbleib gefährden.
Begründung
Gastronomieboote an der Niddamündung/Mainufer dauerhaft ermöglichen Der Ortsbeirat wurde seitens des Eigentümers eines in der Niddamündung befindlichen Hausbootes darüber informiert, dass der Magistrat langjährig bestehende Duldungen (sowie zugehörigen Schriftverkehr) zum dauerhaften Verbleib der Boote/des Bootes aufheben und die Boote folglich unter Einhaltung einer Fristsetzung durch die Eigentümer entfernen lassen möchte. Die Thematik des dauerhaften Verbleibs wurde bereits in vergangenen Wahlperioden diskutiert. Der Ortsbeirat sprach sich seinerzeit für einen Erhalt und dauerhaften Verbleib der Boote aus. Unter dem Aspekt, dass das Ensemble der Hausboote das Stadtteilbild von Höchst prägt, Gastronomie beherbergt und die Boote zugleich als "identitätstiftend" erscheinen, sollte unbedingt der dauerhafte Verbleib der im Frankfurter Westen beliebten Boote, ämterübergreifend unter Einhaltung der geltenden emissionsrechtlichen Bestimmungen, ermöglicht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2024OFOF 1033/6Höchst: Verbleib der Haus- und Gastronomieboote an der Niddamündung/ Mainufer dauerhaft ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2024Sie sind hierOMOM 5523Höchst: Verbleib der Haus- und Gastronomieboote an der Niddamündung/Mainufer dauerhaft ermöglichenDirektanregung
- 8. November 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1930Höchst: Verbleib der Haus- und Gastronomieboote an der Niddamündung/Mainufer dauerhaft ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme