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Höchst: Verbleib der Haus- und Gastronomieboote an der Niddamündung/Mainufer dauerhaft ermöglichen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, die bestehenden Duldungen für die Haus- und Gastronomieboote an der Niddamündung aufrechtzuerhalten und zu prüfen, ob diese in Genehmigungen umgewandelt werden können. Dies soll den dauerhaften Verbleib der Boote sichern, die das Stadtteilbild prägen und als identitätstiftend gelten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Der Ortsbeirat wurde seitens des Eigentümers eines in der Niddamündung befindlichen Hausbootes darüber informiert, dass der Magistrat langjährig bestehende Duldungen (sowie zugehörigen Schriftverkehr) zum dauerhaften Verbleib der Boote/des Bootes aufheben und die Boote folglich unter Einhaltung einer Fristsetzung durch die Eigentümer entfernen lassen möchte.

Die Thematik des dauerhaften Verbleibs wurde bereits in vergangenen Wahlperioden diskutiert. Der Ortsbeirat sprach sich seinerzeit für einen Erhalt und dauerhaften Verbleib der Boote aus.

Unter dem Aspekt, dass das Ensemble der Hausboote das Stadtteilbild von Höchst prägt, Gastronomie beherbergt und die Boote zugleich als "identitätstiftend" erscheinen, sollte unbedingt der dauerhafte Verbleib der im Frankfurter Westen beliebten Boote, ämterübergreifend unter Einhaltung der geltenden emissionsrechtlichen Bestimmungen, ermöglicht werden.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,

- die bestehenden Duldungen zum dauerhaften Verbleib der Boote fortbestehen zu lassen;

- zu prüfen, ob die Duldungen in entsprechende Genehmigungen umgewandelt werden können . Hierbei sollte dafür Sorge getragen werden, dass dadurch keine zusätzlichen Auflagen zum bereits bestehenden Regelwerk entstehen, die einen Verbleib gefährden.

Begründung

Gastronomieboote an der Niddamündung/Mainufer dauerhaft ermöglichen Der Ortsbeirat wurde seitens des Eigentümers eines in der Niddamündung befindlichen Hausbootes darüber informiert, dass der Magistrat langjährig bestehende Duldungen (sowie zugehörigen Schriftverkehr) zum dauerhaften Verbleib der Boote/des Bootes aufheben und die Boote folglich unter Einhaltung einer Fristsetzung durch die Eigentümer entfernen lassen möchte. Die Thematik des dauerhaften Verbleibs wurde bereits in vergangenen Wahlperioden diskutiert. Der Ortsbeirat sprach sich seinerzeit für einen Erhalt und dauerhaften Verbleib der Boote aus. Unter dem Aspekt, dass das Ensemble der Hausboote das Stadtteilbild von Höchst prägt, Gastronomie beherbergt und die Boote zugleich als "identitätstiftend" erscheinen, sollte unbedingt der dauerhafte Verbleib der im Frankfurter Westen beliebten Boote, ämterübergreifend unter Einhaltung der geltenden emissionsrechtlichen Bestimmungen, ermöglicht werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Mai 2024OFOF 1033/6Höchst: Verbleib der Haus- und Gastronomieboote an der Niddamündung/ Mainufer dauerhaft ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Mai 2024Sie sind hier
    OMOM 5523Höchst: Verbleib der Haus- und Gastronomieboote an der Niddamündung/Mainufer dauerhaft ermöglichen
    Direktanregung
  3. 8. November 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1930Höchst: Verbleib der Haus- und Gastronomieboote an der Niddamündung/Mainufer dauerhaft ermöglichenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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