Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch Vereine
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Petterweilstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.07.2026.
- Baumringe Petterweilstraße/Ecke Saalburgstraße bepflanzen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- In der Presse war zu lesen, dass die Nutzung des Hochbunkers in der Petterweilstraße nach wie vor ungeklärt ist und wohl18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Zukunft und Nutzung des Bunkers in der Petterweilstraße 6816.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Petterweilstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5490 entstanden aus Vorlage: OF 389/4 vom 12.11.2019
Betreff: Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch Vereine Der Magistrat wird gebeten, in jedem Fall dafür zu sorgen, dass im Bunker Petterweilstraße in absehbarer Zeit wieder Aktivitäten der bestehenden Vereine über das Einlagern von Gegenständen hinaus stattfinden können. Auch für den Fall, dass Wohnungen auf dem Gelände geplant werden, soll dies berücksichtigt werden.
Begründung: Bei allerhand Gelegenheiten wird - zu Recht - das Lob des Ehrenamts gesungen. In Bornheim manifestiert sich das Ehrenamt in einer großen Zahl von Vereinen, von denen die meisten im Vereinsring organisiert sind. Leider ist die logistische Grundlage des Vereinswesens, nachdem zuvor genutzte Räumlichkeiten weggefallen sind, prekär. Zu den weggefallenen Räumlichkeiten zählen auch die in dem genannten Bunker. Hier gibt es nicht nur die Herausforderung durch Brandschutzvorschriften, sondern offenbar auch die durch konkurrierende Nutzungsansprüche. Bei aller Notwendigkeit, Flächen für Wohnungsbau zu aktivieren, sollte der Magistrat berücksichtigen, dass gemeinwohlorientierte Flächen wie Versammlungs- und Übungsflächen für Vereine der sozialen Kohäsion dienen. Schlimmstenfalls müssten für weggefallene Flächen im Bunker anderswo Ersatzflächen mit ähnlicher Funktionalität (z. B. Lärmschutz) bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2019OFOF 389/4Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch VereineOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, CDU
- 26. November 2019Sie sind hierOMOM 5490Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch VereineDirektanregung
- 3. April 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 677Nutzung des Bunkers Petterweilerstraße durch VereineStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats