Nutzung des Bunkers Petterweilerstraße durch Vereine
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Flächen des Bunkers Petterweilerstraße sowohl für Wohnnutzung als auch für die Vereine zu reaktivieren. Dies ist ein komplexes Projekt, das intensiver Vorprüfungen bedarf.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Flächen des Bunkers waren aufgrund der baurechtlichen Gegebenheiten bereits vor Erwerb durch die Stadt nur als Lagerflächen nutzbar. Der Magistrat plant, sowohl eine Wohnnutzung zu ermöglichen als auch Flächen für die Vereine zu reaktivieren. Es handelt sich um ein komplexes Projekt, das intensiver Vorprüfungen bedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2019OFOF 389/4Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch VereineOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, CDU
- 26. November 2019OMOM 5490Nutzung des Bunkers Petterweilstraße durch VereineDirektanregung
- 3. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 677Nutzung des Bunkers Petterweilerstraße durch VereineStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab