Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die Fassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz angrenzen, zu begrünen. Dies soll die Aufenthaltsqualität am Atzelbergplatz verbessern, da dieser Platz überwiegend kahl und ohne ausreichende Beschattung ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Atzelbergplatz — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.
- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach23.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- U4-Verlängerung nach Bergen (U-016) – Geologisches Gutachten gefordert27.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überprüfung und ggf. Generalrevision der Brunnenanlage auf dem Atzelbergplatz22.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Atzelbergplatz per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG einzuwirken, dass eine Begrünung der Fassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz angrenzen,
umgesetzt wird.
Begründung
Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler, mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Eine Begrünung der Fassaden würde einen positiven Einfluss auf die Hitzeentwicklung des Platzes haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2024OFOF 625/11Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Mai 2024Sie sind hierOMOM 5485Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzenDirektanregung
- 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 105 WochenSTST 806Begrünung der Hausfassade der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf14 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40