Respektvoller und wertschätzender Umgang mit der Arbeit der Ortsbeiräte
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat dazu auf, eine wertschätzende und respektvolle Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten zu fördern, indem Etatanträge wieder bearbeitet und beantwortet werden. Dies wird als notwendig erachtet, um die Kommunikation zwischen den Ortsbeiräten und dem Magistrat zu verbessern und die Mitwirkung der Bevölkerung zu stärken.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, wieder zu einem respektvollen und wertschätzenden Umgang mit der Arbeit der Ortsbeiräte zurückzufinden und Etatanträge aus diesen Gremien wieder zu bearbeiten und zu beantworten.
Begründung
Seit der letzten Kommunalwahl werden die Etatanträge der Ortsbeiräte nahezu durchgehend abgelehnt. Das führt dazu, dass es keine Stellungnahmen zu den einzelnen Anträgen gibt und die Ortsbeiräte nicht nachvollziehen können, wie der Magistrat zu den eingebrachten Ideen steht oder wie diese weiterbearbeitet werden. Dies ist weder respektvoll noch wertschätzend. Die Ortsbeiräte sind das Bindeglied zwischen Bevölkerung und Magistrat und vor Ort die direkten Ansprechpartner:innen. Eine entsprechende Behandlung wäre wünschenswert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2024OFOF 1114/5Respektvoller und wertschätzender Umgang mit der Arbeit der OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 26. April 2024Sie sind hierOMOM 5475Respektvoller und wertschätzender Umgang mit der Arbeit der OrtsbeiräteDirektanregung
- 29. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1424Respektvoller und wertschätzender Umgang mit der Arbeit der OrtsbeiräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats