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Strom- und Wärmeerzeugung in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OM
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5387 entstanden aus Vorlage: OF 247/15 vom 05.11.2019

Betreff: Strom- und Wärmeerzeugung in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob und welche Maßnahmen bereits im Gespräch und in der Umsetzung sind, um zukünftig klimaneutraler und günstiger Strom- sowie Heizwärme zu produzieren; - ob ein Blockheizkraftwerk zur Versorgung von Teilen des Stadtteils Nieder-Eschbach mit Strom- sowie Wärmeenergie aus umweltrelevanter und wirtschaftlicher Sicht infrage kommt.

Dabei ist nicht auf das vorhandene Blockheizkraftwerk im Gewerbegebiet Am Bügel zu verweisen.

Begründung: Klassische Heizmethoden geraten in Zeiten des Klimawandels zunehmend in Verruf. Daher werden auch in der Bundespolitik Rufe mit Blick auf die Abschaffung jener laut. Demzufolge ist es von enormer Wichtigkeit, Alternativen aufzuzeigen, um Hauseigentümer sowie Mieter vor hohen finanziellen Belastungen durch vielleicht bald zwingende Umrüstungskosten zu schützen. Eine Alternative könnte ein sog. Blockheizkraftwerk darstellen. Ein solches erzeugt mittels verschiedener Brennstoffe Strom, wobei die damit einhergehend entstehende Wärme aufgefangen wird, um sie sinnvoll zu nutzen, sprich einzuspeisen (Kraft-Wärme-Kopplung). Einzelne Häuser müssten sich sodann nicht mehr selbst versorgen, vor allem mit Blick auf Heizwärme, sondern würden mittels eines Hausanschlusses die benötigte Wärme direkt aus dem Wärmenetz des Kraftwerkes beziehen. Die durch das Kraftwerk produzierte Energie wird in das Stromnetz eingespeist. Für den Bau eines Blockheizkraftwerkes spricht vor allem eine Verringerung des CO2-Ausstoßes. Letzteres ist darauf zurückzuführen, dass nicht jedes einzelne Wohnhaus selbst Wärme erzeugt und folglich CO2 ausstößt, sondern viele Häuser die Wärme von einem Wärmeerzeuger beziehen. Des Weiteren ist eine staatliche Förderung einer solchen Anlage bzw. des Anschlusses des Eigenheims an das Wärmenetz möglich. Die Ausführungen beziehen sich vor allem auf Wohngebiete, in denen überwiegend Ölheizungen zum Einsatz kommen, da zum Beispiel keine Erdgasanbindung möglich ist. Zur genaueren Erläuterung folgen zwei Übersichten der Gemeinde Berkheim in Baden-Württemberg, welche mittels eines Blockheizkraftwerkes Strom- sowie Wärme produziert (https://www.gemeinde-berkheim.de/wir-sind-berkheim/bioenergiedorf/, Stand 26.10.2019). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. November 2019OFOF 247/15Strom- und Wärmeerzeugung in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 22. November 2019Sie sind hier
    OMOM 5387Strom- und Wärmeerzeugung in Nieder-Eschbach
    Direktanregung
  3. 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 469Strom- und Wärmeerzeugung in Nieder-EschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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