Mängel an städtischen Gebäuden
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, Mängel an städtischen Gebäuden in ihrem Bezirk zu prüfen und zu berichten. Dies betrifft insbesondere Schulturnhallen und Schulgebäude, die möglicherweise in ihrer Nutzung eingeschränkt sind. Die erwarteten Ergebnisse umfassen Informationen über den aktuellen Zustand, die Finanzierung zur Mangelbeseitigung und zukünftige Pläne.
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Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
- welche Mängel an welchen städtischen Gebäuden
a) im Eigentum
b) ggf. angemietet
im Ortsbezirk 10 derzeit bestehen, warum und seit wann;
- zu 1.
- a)welche Schulturnhallen und
- b)welche Schulgebäude wie betroffen sind;
- ob die Mängel ggf. bereits beim Erwerb neuer Liegenschaften bestanden und wenn ja, wann und wie dies den Gemeindevertretern bekannt gegeben wurde;
- a) wie den Mängeln wo sachgerecht begegnet wird;
b) bis wann der Mangel behoben sein wird und wenn nicht, warum nicht;
c) für welche Gebäude derzeit zur Behebung der Mängel Gelder im Etat und ab wann zur Realisierung zur Verfügung stehen;
- wenn ja, ob diese auskömmlich sind und ob der Zeitplan eingehalten werden kann;
- wenn nein, warum nicht.
- ob die Gebäude zu 1. bzw. zu 2. weiterhin genutzt werden können und wenn nein, ob es betroffene Nutzer, gewerbliche Mieter, private Mieter, (Sport-)Vereine, Institutionen o. Ä. gibt und wie geholfen wird bzw. ab wann künftig wie geholfen werden soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 8. April 2024OFOF 807/10Mängel an städtischen GebäudenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. April 2024Sie sind hierOMOM 5382Mängel an städtischen GebäudenDirektanregung
- 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1620Mängel an städtischen GebäudenStellungnahme
- 6. Oktober 2025OFOF 1139/10Mängel an städtischen Gebäuden hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20