Mängel an städtischen Gebäuden
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt eine Prüfung und Berichterstattung über Mängel an städtischen Gebäuden im Ortsbezirk 10. Ziel ist es, die bestehenden Mängel zu identifizieren und Maßnahmen zur Behebung zu planen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
- welche Mängel bestehen an welchen städtischen Gebäuden
- a)im Eigentum
- b)ggf. angemietet im Ortsbezirk 10 derzeit, warum und seit wann?
- zu 1.:
- a)welche Schulturnhallen und
- b)welche Schulgebäude sind wie betroffen?
- bestanden die Mängel ggf. bereits beim Erwerb neuer Liegenschaften? Wenn ja, wann und wie wurde dies den Gemeindevertretern bekannt gegeben?
- a) wie wird den Mängeln wo sachgerecht begegnet?
b) bis wann wird der Mangel behoben sein? Wenn nicht, warum nicht?
c) für welche Gebäuden stehen derzeit zur Behebung der Mängel Gelder im Etat und ab wann zur Realisierung zur Verfügung?
c1) wenn ja, sind diese auskömmlich? Kann der Zeitplan eingehalten werden?
c2) wenn nein, warum nicht?
- können die Gebäude zu 1. bzw. zu 2. weiterhin genutzt werden? Wenn nein, gibt es betroffene Nutzer, gewerbliche Mieter, private Mieter, (Sport-)Vereine, Institutionen, o. ä. und wie wird geholfen bzw. ab wann soll künftig wie geholfen werden?
Begründung
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Mängel bestehen an welchen städtischen Gebäuden a) im Eigentum b) ggf. angemietet im Ortsbezirk 10 derzeit, warum und seit wann? 2. zu 1.: a) welche Schulturnhallen und b) welche Schulgebäude sind wie betroffen? 3. bestanden die Mängel ggf. bereits beim Erwerb neuer Liegenschaften? Wenn ja, wann und wie wurde dies den Gemeindevertretern bekannt gegeben? 4. a) wie wird den Mängeln wo sachgerecht begegnet? b) bis wann wird der Mangel behoben sein? Wenn nicht, warum nicht? c) für welche Gebäuden stehen derzeit zur Behebung der Mängel Gelder im Etat und ab wann zur Realisierung zur Verfügung? c1) wenn ja, sind diese auskömmlich? Kann der Zeitplan eingehalten werden? c2) wenn nein, warum nicht? 5. können die Gebäude zu 1. bzw. zu 2. weiterhin genutzt werden? Wenn nein, gibt es betroffene Nutzer, gewerbliche Mieter, private Mieter, (Sport-)Vereine, Institutionen, o. ä. und wie wird geholfen bzw. ab wann soll künftig wie geholfen werden? Begründung: Erfolgt ggf. mündlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 8. April 2024Sie sind hierOFOF 807/10Mängel an städtischen GebäudenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. April 2024OMOM 5382Mängel an städtischen GebäudenDirektanregung
- 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1620Mängel an städtischen GebäudenStellungnahme
- 6. Oktober 2025OFOF 1139/10Mängel an städtischen Gebäuden hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, Linke und FDP gegen GRÜNE und AfD (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)