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Herrichtung des Fuß- und Radweges unter der Stadtbahnbrücke über die A 661

Vorlagentyp: OM
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 537 entstanden aus Vorlage: OF 52/12 vom 16.10.2011

Betreff: Herrichtung des Fuß- und Radweges unter der Stadtbahnbrücke über die A 661 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Fuß- und Radweg unter der Stadtbahnbrücke über die A 661 (westliche Seite) so hergerichtet wird, dass er von Fußgängern und Radfahren problemlos genutzt werden kann.

Begründung: Der Fuß- und Radweg - eine beliebte Verbindung zwischen Kalbach und Riedberg - wird im genannten Bereich durch einen Erdhaufen (wohl Teile des Lärmschutzwalles) unterbrochen. Dieser Erdhaufen kann nur mit Schwierigkeiten überwunden werden. Daher ist es notwendig, den Erdhaufen abzutragen und den Fuß- und Radweg in diesem Bereich zu vervollständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Oktober 2011OFOF 52/12Herrichtung des Fuß- und Radweges unter der Stadtbahnbrücke über die A.661Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Oktober 2011Sie sind hier
    OMOM 537Herrichtung des Fuß- und Radweges unter der Stadtbahnbrücke über die A 661
    Direktanregung
  3. 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 56Herrichtung des Fuß- und Radweges unter der Stadtbahnbrücke über die A 661Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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