Herrichtung des Fuß- und Radweges unter der Stadtbahnbrücke über die A.661
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
unter der Stadtbahnbrücke über die A 661 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Fuß- und Radweg unter der Stadtbahnbrücke über die A 661 (westliche Seite) so hergerichtet wird, dass er von Fußgängern und Radfahren problemlos genutzt werden kann. Begründung: Der Fuß- und Radweg - eine beliebte Verbindung zwischen Kalbach und Riedberg - wird im genannten Bereich durch einen Erdhaufen (wohl Teile des Lärmschutzwalles) unterbrochen. Dieser Erdhaufen kann nur mit Schwierigkeiten überwunden werden. Daher ist es notwendig, den Erdhaufen abzutragen und den Fuß- und Radweg in diesem Bereich zu vervollständigen.
Inhalt
Antrag vom 16.10.2011, OF 52/12
Betreff: Herrichtung des Fuß- und Radweges unter der Stadtbahnbrücke über die A 661 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Fuß- und Radweg unter der Stadtbahnbrücke über die A 661 (westliche Seite) so hergerichtet wird, dass er von Fußgängern und Radfahren problemlos genutzt werden kann.
Begründung: Der Fuß- und Radweg - eine beliebte Verbindung zwischen Kalbach und Riedberg - wird im genannten Bereich durch einen Erdhaufen (wohl Teile des Lärmschutzwalles) unterbrochen. Dieser Erdhaufen kann nur mit Schwierigkeiten überwunden werden. Daher ist es notwendig, den Erdhaufen abzutragen und den Fuß- und Radweg in diesem Bereich zu vervollständigen.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2011Sie sind hierOFOF 52/12Herrichtung des Fuß- und Radweges unter der Stadtbahnbrücke über die A.661Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Oktober 2011OMOM 537Herrichtung des Fuß- und Radweges unter der Stadtbahnbrücke über die A 661Direktanregung
- 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 56Herrichtung des Fuß- und Radweges unter der Stadtbahnbrücke über die A 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme