Frankfurter Westen: Einstellung des Bahnverkehrs der RB 11 (Höchst - Bad Soden) Ist der Schienenersatzverkehr die Ultima Ratio?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 beantragt, dass der Magistrat die Kommunikationsmängel zur Einstellung des Bahnverkehrs der RB 11 aufklärt und sicherstellt, dass bei zukünftigen Änderungen rechtzeitig informiert wird. Zudem wird gefordert, Alternativen zum Schienenersatzverkehr zu prüfen, um die Fahrzeiten erheblich zu verkürzen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Mit großer Verwunderung hat der Ortsbeirat nur wenige Tage vor der Einstellung des Verkehrs der RB 11 (Frankfurt Höchst - Bad Soden) und der damit verbundenen Einrichtung des Schienenersatzverkehrs erfahren. Aus der Pressemitteilung der verantwortlichen Stellen ist zu entnehmen, dass die Einrichtung des Schienenersatzverkehrs aufgrund der Aufnahme der Arbeiten im Höchster Bahnhof zur Verwirklichung der Regionaltangente West (RTW) als unumgänglich angesehenen wird. Zwischenzeitlich wurde der Schienenersatzverkehr in Form einer Buslinie eingerichtet. Die Fahrzeiten haben sich daraufhin massiv verlängert, sodass die RB 11 für viele bisherige Nutzerinnen und Nutzer keine adäquate ÖPNV-Anbindung im Sinne einer Verkehrswende mehr darstellt.
Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
- in Erfahrung zu bringen, weshalb die Kommunikation seitens der betroffenen Stellen zur Einstellung der schienengebundenen RB 11 nur wenige Tage vorher bekannt gegeben worden ist. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass bei ähnlichen Streckenveränderungen zeitgerechter kommuniziert wird, sodass die Nutzerinnen und Nutzer nach angemessenen Alternativen Ausschau halten können;
- beim Betreiber der RB 11 den Wunsch anzubringen, dass die Nutzung eines anderen Abfahrgleises am Höchster Bahnhof als eine Alternative gesehen werden könnte (ggf. in definierten Baufenstern), um den unattraktiven Schienenersatzverkehr zu umgehen;
- dass, falls der Betrieb des schienengebundenen Streckenverkehrs aus Höchst nicht möglich sein sollte, darauf hingewirkt werden sollte, dass die RB 11 ab der Station "Sossenheim Bahnhof" betrieben wird, um die Fahrzeit von 38 Minuten auf 15 Minuten zu verkürzen;
- den Linienbetreibern der RB 11 die Frage zu stellen, warum ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden ist, obgleich die angekündigten Arbeiten am Bahnhof zur Verwirklichung der Regionaltangente West seitens der Deutschen Bahn untersagt worden sind (siehe jüngste Presseberichterstattungen). Solange keine Bauarbeiten durchgeführt werden, fordert der Ortsbeirat den uneingeschränkten schienengebundenen Streckenbetrieb der RB 11.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2024OFOF 1013/6Frankfurter Westen: Einstellung des Bahnverkehrs der RB 11 (Höchst – Bad Soden) Ist der Schienenersatzverkehr die „Ultima Ratio“?Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 16. April 2024Sie sind hierOMOM 5365Frankfurter Westen: Einstellung des Bahnverkehrs der RB 11 (Höchst - Bad Soden) Ist der Schienenersatzverkehr die Ultima Ratio?Direktanregung
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 1133Frankfurter Westen: Einstellung des Bahnverkehrs der RB 11 (Höchst - Bad Soden) Ist der Schienenersatzverkehr die Ultima Ratio?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-1