Sossenheim: Beidseitige Parkplatzmarkierung in der Otto-Brenner-Straße vornehmen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, beidseitige Parkplatzmarkierungen in der Otto-Brenner-Straße vorzunehmen, um den vorhandenen Parkraum besser auszunutzen. Dies soll durch geordnetes Parken erreicht werden, was zu einer Verbesserung der Parkplatzsituation führen soll.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Aus dem Luftbild lässt sich ersehen, dass im Bereich der Otto-Brenner-Straße ein beidseitiges Parken gestattet ist. Derzeit finden die Bürgerinnen und Bürger jedoch keine eindeutige Parkplatzmarkierung vor, sodass häufig nicht der gesamte Parkraum ausgenutzt wird.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
- den oben genannten Ausführungen entsprechend, beidseitige Parkmarkierungen im Verlauf der Otto-Brenner-Straße anzubringen, die dafür sorgen, dass der gesamte zur Verfügung stehende Parkraum durch geordnetes Parken ausgenutzt wird;
- während der Markierungsarbeiten im eigenen Ermessen zu prüfen, ob die Stellplatzzonen aufgrund der breit verlaufenden Straße etwas vergrößert werden können, um auf der bereits versiegelten Straße weiteren Parkraum zu gewinnen.
Luftbild, Google Maps
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. März 2024OFOF 1002/6Sossenheim: Beidseitige Parkplatzmarkierung in der Otto-Brenner-Straße vornehmenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. April 2024Sie sind hierOMOM 5359Sossenheim: Beidseitige Parkplatzmarkierung in der Otto-Brenner-Straße vornehmenDirektanregung
- 26. August 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1594Sossenheim: Beidseitige Parkplatzmarkierung in der Otto-Brenner-Straße vornehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats