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Änderung der Ampelphase an der Glauburgstraße/Oeder Weg

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase für die Linksabbieger aus der Glauburgstraße in den Oeder Weg zu verlängern, um den Rückstau auf der Glauburgstraße zu reduzieren. Dies soll zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Glauburgstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase für die Linksabbieger aus der Glauburgstraße in den Oeder Weg zu verlängern.

Begründung

Die Schaltung der Ampelphase führt zu häufigem Rückstau auf der Glauburgstraße.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Februar 2024OFOF 658/3Änderung der Ampelphase an der Glauburgstraße/Oeder WegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. März 2024Sie sind hier
    OMOM 5308Änderung der Ampelphase an der Glauburgstraße/Oeder Weg
    Direktanregung
  3. 19. August 2024Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1530Änderung der Ampelphase an der Glauburgstraße/Oeder WegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 31 · 04.07.2024
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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