Leer stehende städtische Gebäude
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, eine Prüfung und Berichterstattung über leer stehende städtische Gebäude im Ortsbezirk 10 durchzuführen. Ziel ist es, Informationen über den Leerstand und die Gründe dafür zu erhalten sowie einen Zeitrahmen für die Behebung des Leerstands zu ermitteln.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
1. a) wo es derzeit städtische Gebäude im Ortsbezirk 10 gibt;
b) welche Gebäude leer stehen;
c) welche ggf. teilweise leer stehen;
2. zu
1. b) und c) seit wann, warum und warum dies nicht verhindert wurde;
3. voraussichtlich bis wann der Leerstand zu 1. erledigt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 26. Februar 2024OFOF 784/10Leer stehende städtische GebäudeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. März 2024Sie sind hierOMOM 5265Leer stehende städtische GebäudeDirektanregung
- 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1643Leer stehende städtische GebäudeStellungnahme
- 18. November 2024OFOF 927/10Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2024OMOM 6214Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in BonamesDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats