Leer stehende städtische Gebäude
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt eine Prüfung und Berichterstattung über leer stehende städtische Gebäude im Ortsbezirk 10. Ziel ist es, Informationen über den Leerstand zu erhalten und Maßnahmen zur Behebung zu ergreifen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
- a) wo gibt es derzeit städtische Gebäude im Ortsbezirk 10
b) welche Gebäude stehen leer?
c) welche stehen ggf. teilweise leer?
- zu1.
- b)und
- c)seit wann, warum und warum wurde dies nicht verhindert ?
- voraussichtlich bis wann wird der Leerstand zu 1. erledigt?
Begründung
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. a) wo gibt es derzeit städtische Gebäude im Ortsbezirk 10 b) welche Gebäude stehen leer? c) welche stehen ggf. teilweise leer? 2. zu1. b) und c) seit wann, warum und warum wurde dies nicht verhindert ? 3. voraussichtlich bis wann wird der Leerstand zu 1. erledigt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 26. Februar 2024Sie sind hierOFOF 784/10Leer stehende städtische GebäudeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. März 2024OMOM 5265Leer stehende städtische GebäudeDirektanregung
- 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1643Leer stehende städtische GebäudeStellungnahme
- 18. November 2024OFOF 927/10Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2024OMOM 6214Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in BonamesDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme