Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Auswirkungen der Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern auf die Bauleitplanung und Bauprojekte im Ortsbezirk 10 zu prüfen. Dies ist wichtig, um zu verstehen, welche Projekte betroffen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Situation zu verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bauleitplanung und der Bau von Immobilien im Ortsbezirk 10 durch die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betroffen sind. Falls dieses zutrifft, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welche Bauprojekte sind aktuell - aufgeschlüsselt nach Stadtteil - von Insolvenzen eines Entwicklers betroffen, wer sind die jeweiligen Entwickler und wie lauten die genauen Adressen der betroffenen Grundstücke?
- Bei welchen Projekten sind bereits städtebauliche Verträge unterzeichnet worden? Haben diese auch nach Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren Bestand?
- Bei welchen Projekten sind festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen und/oder Verkehrsflächen betroffen? Welche Grünflächen, Schulneu- oder -erweiterungsbauten und Kita-Neu- oder Erweiterungsbauten können aufgrund von Insolvenzen aktuell nicht weiter geplant, gebaut oder hergestellt werden?
- Welche Maßnahmen hat der Magistrat bei Baustopps ergriffen, um nicht mehr benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungen der Allgemeinheit zurückzugeben?
- Gibt es Bestrebungen seitens des Magistrats, betroffene Grundstücke selbst oder durch Gesellschaften in städtischer Hand zu erwerben, um diese in Eigenregie zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Deckung des stadteigenen Bedarfs?
- Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, damit vor allem Filetlagen nicht wieder jahrelang unentwickelt bleiben? Hat der Magistrat solche Maßnahmen wie etwa Baugebote, Grundstücksübernahmen und Enteignungen bereits eingeleitet? Aufgrund der Vielzahl der Fragen und der Komplexität der Thematik ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert, im Rahmen von Zwischenberichten zu antworten, sollte eine Beantwortung aller Fragen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht möglich sein.
Begründung
Die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betrifft auch Frankfurt. Baustellen wie an der Hauptwache stehen still, die Zukunft des Areals am ehemaligen Polizeipräsidium oder am ehemaligen Karstadt-Quartier sind unklar. Auch kleinere Wohnungsbauprojekte werden aktuell nicht fertiggestellt. Daher ist es wichtig zu erfahren, wo es aktuell genau zu Problemen kommt und welche Möglichkeiten der Magistrat bei Insolvenzen hat. Vor allem bei Insolvenzen, die Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben, wenn z. B. Schulen und Kitas nicht gebaut werden können oder eine Grünfläche nicht angelegt werden kann, bei Baustelleneinrichtungen, die Fuß- und Radwege sowie Parkplätze und Straßen betreffen, ist der Informationsbedarf in der Bevölkerung groß.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2024OFOF 785/10Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 12. März 2024Sie sind hierOMOM 5260Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?Direktanregung
- 5. August 2024Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1455Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats