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Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, eine wirksame Anweisung für ein effektives Stadttaubenmanagement zu erstellen, um die Koordination zwischen den städtischen Institutionen zu verbessern. Dies soll durch klare Regelungen und ausreichende personelle Ausstattung des Stadttaubenmanagements erreicht werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, eine wirksame Anweisung an alle städtischen Institutionen und Beteiligungen (exklusiv Flughafen) zu erstellen, dass die ausführende Intuition für das Stadttaubenmanagement der zentrale Ansprechpartner für das Thema Stadttauben ist. Weiterhin soll die Anweisung regeln:

  1. Maßnahmen zu Stadttauben bewegen sich streng innerhalb der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und sind vorab mit dem Stadttaubenmanagement abzusprechen. Dies gilt auch für Vergrämungsmaßnahmen.
  2. Dem Stadttaubenmanagement ist in begründeten Fällen Zutritt zu Grundstücken und Gebäuden zu gewähren.
  3. Bei der Suche nach Standorten für Taubenhäuser ist es tatkräftig zu unterstützen.

Des Weiteren soll der Magistrat das Stadttaubenmanagement mit ausreichend Personal ausstatten.

Begründung

Wenn das Thema Stadttauben diskutiert wird, dann sind selbst bei einem einfachen Sachverhalt mindestens drei Dezernate betroffen, in der Regel jedoch vier oder mehr Institutionen. Die Abstimmung funktioniert leider gar nicht. Eine Dienststelle muss federführend verantwortlich und zuständig sein, um eine einheitliche Umsetzung gewährleisten zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Februar 2024OFOF 1183/1Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. März 2024Sie sind hier
    OMOM 5233Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffen
    Direktanregung
  3. 30. August 2024Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1605Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 31 · 02.07.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 36 · 18.02.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-0

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