Bürgersteig im Bereich des Konsulats der Republik Korea
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer des Konsulates der Republik Korea aufzufordern, seiner Räum- und Streupflicht nach der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main vom 01.10.2017 nachzukommen, oder andernfalls für die Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße zu verhängen.
Begründung
Seit Jahren erfolgt keine Fertigstellung des Konsulates, worauf offensichtlich die Stadt Frankfurt am Main keinerlei Einfluss nehmen kann. Jedoch ist jede Eigentümerin/jeder Eigentümer verpflichtet, ihrer/seiner Räum- und Streupflicht nachzukommen. Da es sich an dieser Stelle um einen Schulweg und einen hoch frequentierten Kreuzungsbereich mit vielen Metern Bürgersteig handelt, muss der Magistrat die Umsetzung dieser Verpflichtung veranlassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2024OFOF 482/12Bürgersteig im Bereich des Konsulats der Republik KoreaOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Februar 2024Sie sind hierOMOM 5175Bürgersteig im Bereich des Konsulats der Republik KoreaDirektanregung
- 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1005Bürgersteig im Bereich des Konsulats der Republik KoreaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats